Wenn Sie als Unternehmen oder gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kleinunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Liquiditätssituation verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen, Gründerin oder Gründer innovative Vorhaben zum Beispiel im Bereich Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 7,5 Millionen erhalten.
Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten anbieten oder Sie als Frau dort in die Entwicklung Ihres Kleinstunternehmens investieren, können Sie einen Zuschuss bekommen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.