Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Entwicklung und Stärkung der Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Nordrhein-Westfalen eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie als Kreditinstitut großvolumige Exportgeschäfte nach Afrika finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Refinanzierungsdarlehen erhalten.
Wenn Sie ökologischen Landbau betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger der örtlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.
Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie eine kleine Wasserkraftanlage oder ein Querbauwerk besitzen oder betreiben und Modernisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.
Wenn Sie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.