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Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden.
Die Förderung erhalten Sie für
- Veranstaltungen,
- Publikationen,
- Ausstellungen,
- Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Fortbildungen,
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 2.000 EUR je Maßnahme.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres über das Online-Förderportal ein, welches Sie über die Informationsseite des Inklusionsschecks erreichen (siehe weiterführende Links). Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der Maßnahme und eine Aufstellung der berechneten förderfähigen Ausgaben enthalten.
Details zum Programm
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“
vom: 01.04.2020
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – V B 1 – 6319 –
MBl. NRW. 2020 S. 183, geändert durch Runderlass vom 6. Dezember 2024 (MBl. NRW- 2024 S. 1268)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen haben.
- Bei Ihren Aufwendungen muss es sich um Sachausgaben handeln, die durch die beantragten Maßnahmen verursacht werden.
- Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
