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Die KfW beteiligt sich in Kooperation mit professionellen, privaten Kredit- beziehungsweise Venture-Debt-Gebern an der Finanzierung von jungen, innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen.
Gefördert werden Vorhaben, die dem Aufbau oder Ausbau des jungen Unternehmens dienen, Geschäftsmodelle skalieren oder wachstumsfördernde Maßnahmen umsetzen:
- Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
- Akquisitionen,
- sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen,
- Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen 2 Eigenkapitalrunden,
- Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs sowie
- Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen.
Sie erhalten die Förderung als Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen. Die Höhe der Förderung kann zwischen 500.000 EUR und 125.000.000 EUR liegen. Die Risikoteilung zwischen der KfW und Ihnen als privatem Kapitalgeber liegt üblicherweise bei 50:50.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als privater Kreditgeber auch von der KfW refinanziert werden.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die KfW. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des privaten Kreditgebers.
Details zum Programm
KfW-Merkblatt Venture Tech Growth Financing (VTGF) (803/866)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovative Wachstumsunternehmen (inklusive Projektgesellschaften) der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz, deren Unternehmenssitz in der Europäischen Union liegt und die mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland haben.
Die Finanzierung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie investieren in das Wachstum des Unternehmens.
- Am Unternehmen muss bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt sein. Bei börsennotierten Unternehmen reicht es aus, wenn bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt war.
- Börsennotierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren an der Börse gelistet sind, müssen zusätzliche Kriterien erfüllen.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder bereits Sanierungsfälle sind.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
