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AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 21. Mai 2025

Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals
(§§ 74 Abs. 3, 97 Abs. 3, 110 Abs. 3 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
- Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -

Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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