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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 10. April 2026

Förderung für Unternehmen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Planen Sie als mittelständisches Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk? Für die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Sie planen als mittelständisches Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen? Wenn Sie dies in Form eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes (FuE) innerhalb eines Innovationsnetzwerks tun, können Sie eine Förderung erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei.

Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet ist. Ein nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen. Eine neutrale Management-Einrichtung unterstützt Sie dabei, das Netzwerk zu organisieren. Ihr Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Für nationale Projekte erhalten Sie bis zu 55 % Ihrer förderfähigen Kosten. Sie können pro Teilprojekt maximal 560.000 EUR erhalten. Wenn Sie mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, steigt Ihr Zuschuss auf bis zu 60 %. Das Gesamtprojekt aller Partner darf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 500 Personen und haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 1.000 Personen, haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und kooperieren mit einem geförderten KMU.

Für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) und Ihr Netzwerk gilt:

  • Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen.
  • Ein internationales Netzwerk umfasst mindestens 4 deutsche Unternehmen, mindestens 2 ausländische mittelständische Unternehmen sowie eine ausländische Partnereinrichtung.
  • Ihr Vorhaben ist technologisch innovativ, birgt ein hohes technisches Risiko und zeigt gute Marktchancen.
  • Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet.
  • Eine fachlich kompetente Management-Einrichtung unterstützt das Netzwerk als neutraler Akteur.

Ausschlussgründe

Folgende Vorhaben und Konstellationen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Projekte, mit denen Sie bereits vor der Antragstellung begonnen haben.
  • Vorhaben, die keinen klaren Anreizeffekt zeigen.
  • Netzwerke, in denen sich die Management-Einrichtung unmittelbar an den Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt.
  • Zusatzvereinbarungen mit der Management-Einrichtung, die wirtschaftliche Interessen an den Verwertungsergebnissen aufweisen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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