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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 02. Februar 2026

Förderung von Forschung und Entwicklung   (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ--Bescheinigungsstelle Forschungszulage untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)
vom: 14.12.2019, zuletzt geändert durch Art. 3 G v.--Gesetz vom 14.7.2025 I Nr. 161
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Weblink zum Gesetz

Rechtliche Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
  • Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
  • Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
  • Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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