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AbgelaufenLand · Ministerium Ernährung ländliche Raum VerbrauchersRichtlinie: Stand 16. Dezember 2019

Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg

Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume. Liegt Ihre Kommune, öffentliche Einrichtung, Ihr Unternehmen oder Ihr Verein innerhalb eines Naturparks in Baden-Württemberg und haben Sie eine Projektidee, die zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch die Naturparkförderung bezuschusst werden. Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 03. März 2016. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Ziel der Förderung ist:

  • der Erhalt der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Wiederherstellung von Natur, Landschaft und Kultur in den Naturparken,
  • die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus,
  • die Entwicklung des ländlichen Raums,
  • die Stärkung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt,
  • und die Unterstützung der Maßnahmenträger bei ihren Aufgaben.

Die Mittel stammen von der Europäischen Union, dem Land Baden-Württemberg sowie aus Lotteriemitteln der Glücksspirale. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.

Gefördert werden Maßnahmen, die den Zielsetzungen des jeweiligen Naturparks und insbesondere den Naturparkplänen entsprechen und denen rechtlich keine Bedenken entgegenstehen.
Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung des Erholungswertes. Hierzu gehören:

  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, die eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung ermöglichen, sowie in diesem Zusammenhang erforderliche Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung dieser Infrastruktureinrichtungen.
  • Ebenso förderfähig ist der Bau von Wegen einschließlich Bauplanung, Bauausführung und Bauleitung, sofern diese ausschließlich Erholungszwecken dienen und eine Breite von weniger als zwei Metern aufweisen.
  • Darüber hinaus werden nachgewiesene Ausgaben für Investitionen und Studien zur Neuanlage, Entwicklung, Errichtung und Aufwertung von Besucherleitsystemen sowie zur Bereitstellung von Besucherinformationen unterstützt.

Im Bereich des natürlichen Erbes werden Studien zu natürlich vorkommenden Arten und Lebensräumen sowie zu den Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen auf diese gefördert. Ebenso können Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes unterstützt werden, sofern deren Fördernotwendigkeit aus entsprechenden Studien hervorgeht.

Auch Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des kulturellen Erbes sind förderfähig. Dazu zählen Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes, insbesondere kulturhistorisch bedeutsamer und landschaftsprägender Bauwerke einschließlich der sie umgebenden Kulturlandschaft. Zudem werden Studien zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes gefördert, sofern sie einen direkten Bezug zum Naturpark aufweisen.

Ein weiterer Förderbereich umfasst Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für alle Aspekte, die mit den Zielsetzungen des Naturparks in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung naturparkrelevanter Informationen durch Flyer, Broschüren, Ausstellungen, Informationstafeln, interaktive Informations- und Bildungsmodule, Veranstaltungen sowie Bildungsangebote.

Die Fördertatbestände „Naturparkpläne“ und „Projektkoordination“ können ausschließlich von Naturparkvereinen oder Naturparkfördervereinen beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg (VwV NPBW)
vom: 26.06.2024
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Az.--Aktenzeichen: 52-8843.00 -
Fundstelle: GABl. 2024, S.--Seite 336

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Rechtliche Voraussetzungen

Diese rechtlichen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Maßnahmen werden nur im ländlichen Gebiet gemäß GAP--Die Gemeinsame Agrarpolitik-Strategieplan und innerhalb der Naturparkkulisse gefördert (eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden).
  • Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit der Maßnahme begonnen werden.
  • Innerhalb bebauter Ortsteile kann keine Zuwendung für Maßnahmen gewährt werden. Eine Ausnahme bilden Studien, Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformation sowie Maßnahmen die unter den Punkt „Sensibilisierung“ fallen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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AktivBund · BMU

Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung (Palu) Modul 4 ( AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur )

Sie können Zuschüsse für die Umstellung auf eine nasse Bewirtschaftung Ihrer bereits wiedervernässten Moorböden erhalten. Der Bund fördert Investitionen in Spezialtechnik, Flächenanpassungen sowie Beratung und Schulung für Paludikulturen.

ZuschussBundesweit
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