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AktivLand · BKMRichtlinie: Stand 31. März 2025

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Der Aufruf des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIV in 2025 ist kurzfristig erfolgt. Das Landesamt für Denkmalpflege prüft die nationale Bedeutung des Förderobjekts und die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme. Anträge sind bitte zu diesem Zwecke bis Montag, den 17.11.2025 beim Landesdenkmalamt in digitaler Form einzureichen. Nur so kann eine fristgerechte Einreichung bzw. Weiterleitung aller erforderlichen Unterlagen beim BKM gewährleistet werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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