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Sie planen in Ihrer Gemeinde neuen Wohnraum, wissen aber noch nicht, ob sich bestimmte Flächen dafür eignen? Dann können Sie eine Förderung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erhalten.
Sie erhalten einen Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen. Diese Analysen helfen Ihnen, wichtige Kennzahlen zu ermitteln. Sie klären damit frühzeitig, welche rechtlichen Regeln gelten, ob sich das Projekt wirtschaftlich trägt und wie hoch der künftige Bedarf an Wohnraum ist. Mit dieser Vorbereitung verringern Sie Ihr finanzielles Risiko. So schaffen Sie eine sichere Entscheidungsgrundlage für Ihre Vorhaben.
Das Programm fördert vor allem:
- Vorhaben im städtebaulichen Innenbereich
- kleine Flächen am Ortsrand (Arrondierungsflächen)
Sie müssen die Absicht haben, diese Flächen überwiegend für das Wohnen zu nutzen.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) übernimmt 70 % der Kosten, die förderfähig sind. Damit sichern Sie die Qualität Ihrer Planung und bauen Städte und Gemeinden nachhaltig aus.
Die Erstellung einer Potenzialanalyse im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 1) ist Voraussetzung für die Beantragung eines Darlehens für die Erschließung und Entwicklung von Wohnbauland im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 2).
Details zum Programm
Förderrichtlinie des Programmes „Aktive Baulandentwicklung ? Baulandfonds Schleswig-Holstein“
vom: 10.09.2024
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Rechtliche Voraussetzungen
Sie können den Zuschuss erhalten, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie sind ein Amt oder eine Gemeinde in Schleswig-Holstein.
- Sie wollen die untersuchten Flächen vorwiegend für das Wohnen entwickeln.
- Die Flächen liegen im Innenbereich oder sind kleine Randflächen.
- Sie erfüllen die Nachhaltigkeitsziele der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- Sie prüfen vorrangig, ob Zuschüsse aus anderen Fachförderprogrammen bereitstehen, und beantragen diese.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Vorhaben kontroverse Geschäftsfelder berührt. Diese sind in der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (siehe weiterführende Links) festgelegt.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
