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Sie erhalten ein Darlehen für die Umsetzung Ihres Vorhabens. Damit finanzieren Sie:
- den Erwerb von Grundstücken
- die Schaffung notwendiger Infrastruktur
Zudem können Sie Kosten für städtebauliche Planungen und Wettbewerbe darüber decken.
Sie profitieren von einer bedingten Rückzahlung des Darlehens. Wenn Sie nach der Veräußerung aller Flächen weniger einnehmen als geplant, müssen Sie das Darlehen eventuell nicht voll zurückzahlen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) berät Sie hierzu umfassend.
Ziel der Förderung ist es, Flächen vorwiegend für die Wohnbebauung zu nutzen. Der Wohnflächenanteil muss daher mindestens 70 % betragen. Das Land unterstützt Sie so aktiv bei der Innenentwicklung und der Nachverdichtung.
Um ein Darlehen beantragen zu können, müssen Sie zuvor eine Potenzialanalyse im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 1) erstellt haben.
Details zum Programm
Förderrichtlinie des Programmes „Aktive Baulandentwicklung ? Baulandfonds Schleswig-Holstein“
vom: 10.09.2024
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind ein Amt oder eine Gemeinde in Schleswig-Holstein.
- Sie nutzen die geförderte Fläche überwiegend für den Wohnungsbau.
- Der Wohnflächenanteil Ihres Projekts beträgt mindestens 70 %.
- Sie haben für das Vorhaben bereits eine Potenzialanalyse (Programmteil 1) erstellt.
- Die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts ist durch die Ergebnisse dieser Analyse belegt.
- Sie führen für das Projekt ein gemeindliches Sonderkonto.
- Sie beantragen vorrangig verfügbare Zuschussmittel aus anderen Fachförderprogrammen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
