foerdermittel-experten – Fördermittel finden. Experten beauftragen.
AbgelaufenLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 27. Januar 2026

Förderung für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Wenn Sie den barrierefreien Umbau Ihres selbst genutzten Wohneigentums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 31. Dezember 2018. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Land Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung Ihres bestehenden selbst genutzten Eigenheims oder Ihrer bestehenden selbst genutzten Eigentumswohnung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR pro Wohnung.

Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Details zum Programm

Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Förderrichtlinie für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Förderrichtlinie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 1. Januar 2022.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und sonst dinglich Verfügungsberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen handeln.
  • Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
  • Bei der Bauausführung müssen umweltfreundliche Materialien verwendet werden.
  • Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.

Nach Abschluss der Maßnahme muss

  • Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein,
  • die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein,
  • der Duschplatz stufenlos begehbar sein,
  • die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

Alle Programme
AktivLand · Hamburgische Investitions und Förderbank

Förderung „Wärmenetzanschluss“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Sie wollen Ihr bestehendes Gebäude an das Wärmenetz anschließen? Die Freie und Hansestadt Hamburg bezuschusst den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze, um den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern.

ZuschussHamburg
Details ansehen
AktivLand · Behörde für Umwelt und Energie

Förderung „Erneuerbare Wärme“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Sie wollen Ihre Heizunganlage gegen eine Wärmepumpe und -speicher austauschen? Die Hamburgische Investitions- und Förderbank bezuschusst Wärmepumpen und -speicher mit bis zu 100.000 EUR .

ZuschussHamburg
Details ansehen