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Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Investitions- und Förderbank Hamburg, fördert neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an Wärmenetze und Gebäudenetze. Der Anteil der durch Leitungen gebundenen Wärmeversorgung am Verbrauch in Hamburg soll steigen. Dadurch soll ein wachsender Anteil an erneuerbaren Energien ermöglicht werden.
Sie erhalten die Förderung als Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Verfügungsberechtigte, Unternehmen der Wirtschaft und andere Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen in Hamburg. Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.
Für folgende Maßnahmen erhalten Sie ein Förderung:
- Errichtung von Wärmeübergabestationen für neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an bereits vorhandene oder neu zu bauende Netze für Wärme und Gebäude
- Erforderliche Maßnahmen im Umfeld
Maßnahmen bei Bauvorhaben für neue Gebäude erhalten keine Förderung. Ihre Eigenleistungen als Antragstellender sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss beläuft sich auf 20 % der förderfähigen Ausgaben für die Investition.
Die Förderung beträgt höchstens 9.000 EUR für jedes Einfamilienhaus, jede Wohneinheit oder jedes Nichtwohngebäude mit einer Grundfläche von bis zu 150 Quadratmetern. Die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei 100.000 EUR für ein Mehrfamilienhaus oder ein großes Nichtwohngebäude.
Details zum Programm
Hamburger Heizungsförderung Wärmenetzanschluss
Produktinformation in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 01.12.2024
Investitions- und Förderbank Hamburg
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:
- Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein.
- Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
