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Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und -speichern. Das Ziel der Förderung ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Zudem soll der Einsatz Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung weiter ausgebaut werden.
Sie können die Förderung erhalten als Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung der Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung für
- Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen
- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 Kubikmetern
- Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher
Von der Förderung ausgeschlossen sind Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung sowie Stromspeicher. Ebenfalls nicht gefördert werden Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die Sie in Eigenleistung erbringen.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Ihre förderfähigen Investitionsausgaben werden in Höhe von 20 % bezuschusst.
Die Obergrenzen der Förderung liegen je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 EUR und 100.000 EUR. Sie erhalten keine Förderung unter einer Mindestfördersumme von 1.000 EUR.
Details zum Programm
Erneuerbare Wärme
Produktinformation zur Förderung von Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen, Wärmespeicher und Mehrfachnutzung in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 01.05.2025
Investitions- und Förderbank Hamburg
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:
- Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein
- Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein
Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
