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AktivLandRichtlinie: Stand 10. Februar 2020

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg (MBG)

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Überblick

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg (MBG)

Ziel und Gegenstand

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg (MBG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft und fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Die Beteiligung kann zum Beispiel eingesetzt werden zur Finanzierung von Existenzgründungen, Investitionen, Innovationen, Kooperationen. Warenlager, Anlaufkosten und Maßnahmen zur Markterschließung können anteilig mitfinanziert werden.

Ziel ist die Schaffung oder Sicherung von nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenzen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU aus Berlin und Brandenburg.

Voraussetzungen

Die Entwicklung des Unternehmens muss wirtschaftlich erfolgversprechend sein.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein.

Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von typisch stillen und/oder direkten Beteiligungen.

Die Höhe der stillen Beteiligung reicht von circa EUR 50.000 bis zu EUR 1,5 Millionen, in begründeten Einzelfällen bis zu EUR 2,5 Millionen. Die Beteiligungsdauer beträgt bis zu 10 Jahre.

Antragsverfahren

Antragsteller aus Brandenburg wenden sich an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG).

Antragsteller aus Berlin wenden sich an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG).

Quelle

Informationen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG), Stand Oktober 2023.

Wichtige Hinweise

Für alle Beteiligungen werden Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg beziehungsweise die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernommen. Dadurch wird das Risiko der MBG begrenzt.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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