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AktivLandRichtlinie: Stand 17. Januar 2020

Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung

Auf dieser Seite (7 Abschnitte)

Überblick

Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung

Ziel und Gegenstand

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen.

Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie junge und bestehende Unternehmen, die die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Das Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.

Die Ausfallbürgschaften werden für Darlehen zwischen EUR 75.000 und EUR 375.000 übernommen. Die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 80 Prozent der Darlehenssumme.

Antragsverfahren

Anträge sind über die Hausbank online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH zu stellen.

Quelle

Informationen der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Stand Oktober 2023.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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