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AbgelaufenLand · Ministerium für Finanzen des Landes BrandenburgRichtlinie: Stand 17. Januar 2020

Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 31. Oktober 2007. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die in Brandenburg durchgeführt werden.

Die Bürgschaft kann Ihnen zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln gewährt werden.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Bürgschaft ist auf maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise des Ausfalls begrenzt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre. Bei Investitionskrediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit maximal 20 Jahre betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

Details zum Programm

Bürgschaftsrichtlinie des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 06.04.2020 in den Fassungen der Erlasse des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 02.12.2020, vom
02.03.2021, vom 12.01.2022, vom 05.05.2022, vom 08.11.2022, vom 25.01.2023 und vom 28.12.2023

Weblink zur Richtlinie

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 16. Oktober 2007, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 49 vom 12. Dezember 2007, S. 2483; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 25. Januar 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 6 vom 15. Februar 2023, S. 98

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg,
  • außerdem Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredites an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 Prozent halten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Rückzahlung des zu verbürgenden Kredites erwarten lassen.
  • Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn Ihnen keine sonstigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

Alle Programme
AktivLand

Brandenburg GO

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als junges Unternehmen investieren oder Betriebsmittel finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten, das mit einer Bürgschaft abgesichert wird.

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AktivLand · Ilb Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung

Wenn Sie ein Unternehmen in Brandenburg gründen, festigen oder sich an einem Unternehmen beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

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AktivLand · Ministerium Wirtschaft Arbeit Energie Brandenburg

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Wenn Sie in den letzten 3 Jahren ein kleines (sozial-)innovatives Unternehmen gegründet oder übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

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