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Sie wollen als Konsortium von Unternehmen Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie bilden hierfür ein Konsortium mit anderen Unternehmen. Sie bestimmen 1 Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid. Sie haften gemeinsam für alle rechtlichen Verpflichtungen.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD--Carbon Contracts for Difference, deutsch: Klimaschutzverträge)
vom: 04.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 08.05.2026 B2
Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge
Stand: 05.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind ein Unternehmen oder eine wirtschaftlich tätige Kommune.
- Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 Prozent.
- Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 Prozent senken.
- Ihre Anlage stößt im Normalfall mindestens 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr aus.
- Die beantragte Fördersumme liegt über 15 Millionen EUR (15.000.000,00 EUR).
- Sie wollen gemeinsam als Konsortium 1 Produkt in der Bundesrepublik Deutschland herstellen.
- Sie erreichen als Konsortium zusammen die Mindestgröße der Emissionen.
- Sie haben einen technologischen Verbund Ihrer Prozesse.
- Alle Anlagen werden von Mitgliedern des Konsortiums betrieben.
Ausschlussgründe:
- Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig.
- Vorhaben, die mehr als 2,5 Milliarden EUR (2.500.000.000,00 EUR) an Fördermitteln benötigen, sind nicht förderfähig.
- Vorhaben, die ausschließlich Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) produzieren, sind nicht förderfähig.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
