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AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 22. Mai 2025

Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Gemeinsame Förderrichtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der Filmförderungsanstalt zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes
vom: 01.01.2019
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt

Weblink zur Förderrichtlinie

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
(§§ 2 Nr. 3, 121 FFG--Filmförderungsgesetz)
Stand: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt

Förderanträge können laufend gestellt werden. Für 2026 können bis zum 15.07.2026 jeweils Anträge an die Gremien „Kuratorisches Interesse“ und „Konservatorisches Interesse“ eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

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