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Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittel erhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.
Details zum Programm
Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt
Rechtliche Voraussetzungen
Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn
- Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
- ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
- der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
- der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
- die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
- Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
