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AktivLand · Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergRichtlinie: Stand 26. Februar 2026

Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität

Sie planen die Mobilität vor Ort nachhaltig zu gestalten? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Erstellung qualifizierter Fachkonzepte für Verkehr und Klimaschutz. Erhalten Sie Zuschüsse für Radverkehrskonzepte, Klimamobilitätspläne oder Parkraummodelle.

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Sie können eine Förderung erhalten, um qualifizierte Fachkonzepte für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei, Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich gezielt umzusetzen. Das Land möchte den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent senken.

Diese Fachkonzepte bilden eine wichtige Grundlage für künftige Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Durch die Konzepte steigern Sie die Effizienz Ihrer Investitionen. Sie verbessern die Qualität Ihrer Verkehrsplanung und schaffen sichere Verkehrsnetze.

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität: 

  • Modal-Split-Erhebung 
  • Klimamobilitätsplan 
  • Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
  • Parkraumkonzept
  • Konzept für Ladeinfrastruktur
  • Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
  • Fußverkehrskonzept
  • Fußgängerquerungskonzept
  • Schulwegplan
  • Radvekehrskonzept
  • Bicycle Policy Audit (BYPAD)
  • Bike+Ride-Konzept
  • Konzept für multimodale Knoten (Mobilitätsstationen, künftig Mobilstationen) 

Die jeweiligen Anforderungen für einzelne Bereiche entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen.

Details zum Programm

Grundsätze zur Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext der Förderung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg
Stand: Mai 2024
Ministerium für Verkehr Baden Württemberg

Weblink zu den Grundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Ihr Vorhaben gefördert werden kann, müssen Sie hohe qualitative Standards erfüllen:

  • Sie richten Ihre Verkehrsplanung strategisch aus und definieren Ziele sowie Budgets.
  • Sie beteiligen die Öffentlichkeit und informieren über Ihre Vorhaben.
  • Sie planen bereits bei der Antragstellung die spätere Überprüfung der Maßnahmenwirkung ein.
  • Sie prüfen, wie Sie Mobilitätsdaten über die Plattform MobiData BW® (siehe weiterführende Links) verfügbar machen können.
  • Bei Modal-Split-Erhebungen: Sie befragen mindestens 1 % der Bevölkerung beziehungsweise mindestens 1.000 Personen. Hinweis für Kommunen bis zu 20.000 Einwohnende: Führen Sie eine Vollerhebung durch, falls Sie mit einem geringen Rücklauf der Befragung rechnen.
  • Bei multimodalen Verkehrsmodellen: Das Modell muss sich explizit für klimaschutzorientierte Planungen eignen.

Beachten Sie, dass für reine Datenerhebungen reduzierte Anforderungen gelten. Hier müssen Sie vor allem die Datenverfügbarkeit und das Fachangebot nachweisen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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