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AktivLand · Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergRichtlinie: Stand 26. Februar 2026

Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Sie möchten die Verkehrswende vor Ort aktiv gestalten? Das Ministerium für Verkehr (VM) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Fachpersonal. Erhalten Sie Zuschüsse für neue Stellen in den Bereichen Fußverkehr, Elektromobilität, Parkraummanagement oder Klimamobilitätsplanung.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Sie können eine Förderung für den Aufbau von zusätzlichem Fachpersonal erhalten. Das Ministerium für Verkehr (VM) unterstützt Sie bei der Umsetzung der Klimaschutzziele.

Die Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Fußverkehr, Ortsmitten und Schulwege
  • Mobilitätsstationen und Car-Sharing
  • Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
  • Datenmanagement
  • Elektromobilität
  • Ladeinfrastruktur
  • Erstellung oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
  • Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Die Anforderungsprofile der einzelnen Programmteile sind jeweils auf eine volle Personalstelle je Fördernehmer ausgerichtet. Um den jeweiligen Funktionen angemessen gerecht zu werden, ist je beantragter Förderung für einen Programmteil ein Stellenanteil von mindestens einer halben Personalstelle erforderlich. 

Für den Bereich „Elektromobilität? ist auch eine Beantragung von mehreren Stellen möglich.

Das Land trägt rund die Hälfte der Personalkosten durch jährliche Pauschalbeträge:

  • Für eine Stelle im höheren Dienst (Entgeltgruppe 13) erhalten Sie 78.600 EUR pro Jahr.
  • Für eine Stelle im gehobenen Dienst (Entgeltgruppen 9b bis 12) erhalten Sie 75.800 EUR pro Jahr.

Die Förderung erfolgt für die ersten 24 Monate. Sie müssen die Stelle für insgesamt mindestens 4 Jahre besetzen.

Details zum Programm

Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz
Grundsätze zur Förderung von Personalkosten in Baden-Württemberg
Stand: Dezember 2024
Ministerium für Verkehr Baden Württemberg

Weblink zu den Grundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die geförderte Stelle darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht im Stellenplan oder Haushaltsplan enthalten sein. Diese Zusätzlichkeitsregelung ist ein kritisches Ausschlusskriterium.
  • Sie verpflichten sich zur Einrichtung und Besetzung der Stelle für mindestens 4 Jahre.
  • Der Stellenanteil für das Förderprojekt muss mindestens 50 % einer vollen Personalstelle betragen.
  • Die Fachkraft muss sich zu mindestens 80 % mit dem gewählten Fördergegenstand befassen.
  • Aktivitäten zur Schulwegeplanung sind nur auf Ebene der Landkreise förderfähig.
  • Stellen mit bereits bewilligter Förderung aus vorherigen Aufrufen sind von einer erneuten Beantragung ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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