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AktivLand · Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-WürttembergRichtlinie: Stand 31. Oktober 2024

Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg

Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ--Freiwillige Ökologische Jahr einen Zuschuss beantragen.

Das Land Baden-Württemberg fördert anerkannte Träger für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).

Sie erhalten eine Förderung für die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben, insbesondere

  • das Taschengeld und die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge,
  • die Sach- und Verwaltungsausgaben des Trägers für die Durchführung des FÖJ--Freiwillige Ökologische Jahr sowie
  • die pädagogische Begleitung, soweit diese nicht durch Bundesmittel gedeckt ist.

Die Landesförderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.

Details zum Programm

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres
vom: 22.06.2023
gültig seit: 27.07.2023
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Az.--Aktenzeichen: UM23-8802-78/3/6 ? 

Weblink zu der Verwaltungsvorschrift

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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