Das Land Baden-Württemberg fördert anerkannte Träger für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Sie erhalten eine Förderung für die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben, insbesondere
- das Taschengeld und die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge,
- die Sach- und Verwaltungsausgaben des Trägers für die Durchführung des FÖJ--Freiwillige Ökologische Jahr sowie
- die pädagogische Begleitung, soweit diese nicht durch Bundesmittel gedeckt ist.
Die Landesförderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.
Details zum Programm
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres
vom: 22.06.2023
gültig seit: 27.07.2023
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
– Az.--Aktenzeichen: UM23-8802-78/3/6 ?
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
