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Überblick
IB.SH Betriebsmitteldarlehen
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Bilanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen.
Gefördert werden
- Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen,
- Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf,
- mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als EUR 500 Millionen.
Voraussetzungen
Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank.
Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten und die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.
Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 250.000 betragen und darf normalerweise nicht mehr als 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 2 bis 10 Jahre.
Antragsverfahren
Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.
Antragsverfahren
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Januar 2022.
Rechtliche Voraussetzungen
Das IB.SH Betriebsmitteldarlehen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründer,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Angehörige der Freien Berufe sowie
- Projektgesellschaften
mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein.
Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von weniger als EUR 500 Millionen.
Das Betriebsmitteldarlehen der IB.SH wird Ihnen unterstützend gewährt, die IB.SH darf nicht Ihr Kreditgeber mit der höchsten Summe sein.
Ihre finanzielle Beteiligung an dem Vorhaben ist angemessen.
Sie lassen das Darlehen banküblich bei Ihrer Hausbank besichern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie
- Ablösung von Bankverbindlichkeiten.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
