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Überblick
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Ziel und Gegenstand
Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.
Gefördert werden insbesondere
- die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download sowie
- die Erstellung passiver Netze (vor allem Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Kreise, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens kann bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen, maximal EUR 30 Millionen pro Vorhaben.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.
Antragsverfahren
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Februar 2022.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
