foerdermittel-experten – Fördermittel finden. Experten beauftragen.
AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 09. April 2026

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 30.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt

Für die Förderung ist eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung erforderlich. Zu den Kriterien, die dafür zu erfüllen sind, gehört unter anderem, dass die Originalsprache des Films Deutsch ist oder dass die Hauptbeteiligten, wie die Regie und die Produzenten, einen engen Bezug zu Deutschland haben. Antragsberechtigt sind Herstellende von Kurzfilmen.

Die jurybasierte kulturelle Kurzfilmförderung kann die Herstellung herausragender Kurzfilme mit einer maximalen Spieldauer von 30 Minuten mit Zuschüssen bis zu 40.000 EUR unterstützen.

Eine Antragsstellung für die Produktionsförderung Kurzfilm ist bis zum 25.08.2026 möglich.

Eine Antragsstellung für die Produktionsförderung Kinderkurzfilm ist bis zum 15.08.2026 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Ähnliche Förderprogramme

Alle Programme
AktivBund · BKM

Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

ZuschussBundesweit
Details ansehen