Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 30.12.2024
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt
Die Projektentwicklungsförderung kann für Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung und „entwicklung oder sonstige produktionsvorbereitende Maßnahmen für die Entwicklung von herausragenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen beantragt werden, einschließlich Animations- und Experimentalfilmen sowie hybriden Formen.
In der Projektentwicklung können Förderungen von bis zu 100.000 EUR, im begründeten Ausnahmefall für besonders aufwändige Animationsfilmproduktionen bis zu 150.000 EUR, gewährt werden.
Alle Anträge müssen über das Antragstool des FFA-Serviceportals (siehe weiterführenden Link) eingereicht werden.
Eine Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Spielfilm ist jeweils bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026 möglich.
Eine Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Dokumentarfilm ist bis zum 08.09.2026 möglich.
Eine Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Kinderfilm ist bis zum 01.09.2026 möglich.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
