Rechtsgrundlage
Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt
Anträge können jeweils zum
- 28.04.2026,
- 14.07.2026,
- 29.09.2026
eingereicht werden. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zur jeweiligen Einreichfrist über das FFA--Filmförderungsanstalt-Serviceportal (siehe weiterführende Links) eingereicht werden; nach 23:59 Uhr eingehende Anträge werden automatisch der übernächsten Antragsperiode zugeordnet.
Nach formaler Prüfung entscheidet eine unabhängige Jury in den jeweils zugeordneten Sitzungen über die Förderung, wobei der Kinostart erst nach der Entscheidung erfolgen darf.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
