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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 31. März 2026

Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk planen, können Sie als Managementeinrichtung einen Zuschuss für die Vorbereitungsphase (Phase 1) erhalten. Damit entwickeln Sie Konzepte und Roadmaps für innovative Produkte und Dienstleistungen.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken. In der Vorbereitungsphase (Phase 1) schaffen Sie die inhaltlichen und vertraglichen Grundlagen für die spätere Zusammenarbeit.

Für ein nationales Netzwerk erhalten Sie bis zu 210.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Phase 1 dauert hier in der Regel maximal 12 Monate.

Für ein internationales Netzwerk beträgt die Förderung bis zu 260.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr 95 % der Kosten. Die Dauer beträgt hier in der Regel maximal 18 Monate. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie für die Phase 1 zusätzlich 10.000 EUR erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Managementleistungen:

  • Sie erarbeiten das Netzwerkkonzept und entwickeln es weiter.
  • Sie etablieren das Netzwerk in der Öffentlichkeit.
  • Sie erstellen eine technologische Roadmap für die geplanten Projekte (FuE-Projekte) der Partner.
  • Sie schaffen die vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase

Details zum Programm

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Die Bewilligung der Förderung ist an rechtliche und fachliche Bedingungen geknüpft.

Zentrale Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
  • Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
  • Bei internationalen Netzwerken: Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.
  • Bei internationalen Netzwerken: Sie beteiligen eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen.
  • Sie verfügen als Netzwerkmanagementeinrichtung über technologische Kompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing sowie in der Moderation und im Coaching von Innovationsprozessen.
  • Sie arbeiten in Ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen.
  • Sie agieren als neutraler Intermediär.
  • Sie verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen.
  • Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).
  • Sie erbringen die Managementleistungen überwiegend mit eigenen Kapazitäten.
  • Sie vergeben maximal 25 % (bei internationalen Netzwerken 35 %) der Leistungen an Dritte.
  • Sie vereinbaren die Managementleistungen vertraglich mit den Netzwerkpartnern.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
  • Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
  • über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Ihr Unternehmen einem ausgeschlossenen Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen ist.
  • Sie Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner vergeben.
  • Sie oder verbundene Unternehmen unmittelbar an wirtschaftlichen Projekten des Netzwerks beteiligt sind.
  • Zusatzvereinbarungen bestehen, die wirtschaftliche Interessen an den Marktergebnissen begründen oder der Anbahnung eigener Geschäfte dienen.
  • das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
  • durch die Förderung Ihre verbleibende De-minimis-Obergrenze überschritten würde.
  • Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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