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AktivLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 05. Dezember 2019

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.

Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).

Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.

Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.

Details zum Programm

Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude (A)
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (B) – 1. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (C) – 2. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.

Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an

  • einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
  • einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)

durchführen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
  • Die Baugenehmigung Ihrer Immobilie ist nicht älter als 20 Jahre.
  • Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • Die Mietparteien müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
  • Unternehmen bestimmter Branchen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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