Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort
vom: 23.07.2025
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Für das laufende Haushaltsjahr können Anträge jeweils bis zum 30.11. gestellt werden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
