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AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 26. Mai 2025

Verwendung von Referenzmitteln für besonders aufwendige Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung oder sonstige Vorbereitung neuer programmfüllender Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Verwendung von Referenzmitteln für besonders aufwendige Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung neuer programmfüllender Filme
(§ 74 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 19.01.2026
Filmförderungsanstalt

Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist beziehungsweise 2-Jahresfrist, jedoch nur vor Beginn der Maßnahme, gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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