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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 30. Januar 2026

Förderung für Transformations-Hubs (Modul B)

Sie möchten den Technologietransfer in der Automobilindustrie stärken? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Betrieb von Transformations-Hubs. Erhalten Sie Zuschüsse für die Bündelung von Wissen entlang der automobilen Wertschöpfungskette.

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Sie können Zuschüsse für den Aufbau und den Betrieb von thematisch orientierten Transformations-Hubs erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert damit den bundesweiten Wissenstransfer. Die Hubs bereiten Forschungsergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zielgruppengerecht auf. Ein Transformations-Hub bündelt Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) für die Automobilbranche. Sie vernetzen dabei Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Als Betreiber identifizieren Sie Bedarfe der Unternehmen und spiegeln diese in die Wissenschaft zurück. Sie organisieren den Transfer durch Expertisen, Demonstratoren und Veranstaltungsformate. Bitte entwickeln Sie ein tragfähiges Konzept zur Verstetigung des Hubs. Ihre Angebote müssen für die Zielgruppe der Unternehmen kostenfrei sein. Sie müssen alle Leistungen diskriminierungsfrei und frei zugänglich bereitstellen. Die Förderung unterstützt ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Ihrer Einrichtung.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie
vom: 15.01.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BAnz AT 21.01.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie müssen als neutraler Intermediär für den Technologietransfer tätig sein.
  • Ihr Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Sie erbringen im Projekt ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten wie Individualberatungen oder Auftragsforschung sind strikt ausgeschlossen.
  • Sie weisen die notwendige technologisch-wissenschaftliche Kompetenz für Ihren Themenschwerpunkt nach.
  • Regionale Einrichtungen dürfen maximal 40 Prozent der Personalressourcen eines Hubs bündeln.
  • Sie weisen eine klare Trennungsrechnung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Aktivitäten nach.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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