Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) dient dem Ziel der Bundesregierung, den allgemeinen Zustand der natürlichen Ökosysteme in Deutschland zu verbessern und das Klima zu schützen. Das Programm umfasst verschiedene Maßnahmen, die in Handlungsfeldern gebündelt werden. Wenn Sie Maßnahmen planen, die dem Natürlichen Klimaschutz dienen, können Sie bei Erfüllung der für die jeweilige Maßnahme geltenden Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Die Voraussetzungen werden neben dem jeweiligen Förderzweck und -gegenstand sowie Verfahren in der Regel in der jeweiligen Förderrichtlinie erläutert. Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) koordiniert die Beratung für den Natürlichen Klimaschutz für Akteure und Interessierte in den Regionen. Eine Übersicht der Förderungen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz finden Sie hier: KNK - Förderung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Auf der Förderdatenbank können Sie folgende Beiträge zu den Maßnahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz einsehen: Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore) „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (InAWi) Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz (FRL KlimaWildnis) Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm) Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
BundesweitUmwelt- & Naturschutz
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AktivLand · Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ--Freiwillige Ökologische Jahr einen Zuschuss beantragen.
Frankfurt am Main unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt mit bis zu 50 % Förderung.
Wenn Sie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie investive Vorhaben für eine grüne Infrastruktur in Wohngebieten mit bis zu EUR 100.000 Gesamtkosten oder Maßnahmen zur Lärmminderung mit bis zu EUR 200.000 Gesamtkosten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
ZuschussSachsenUmwelt- & Naturschutz
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AktivLand · Senatsverwaltung Umwelt Mobilität Verbrauch Klima
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Ihrer Einrichtung, Behörde oder Ihrem Unternehmen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.