Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.
Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Wenn Sie überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder andere Maßnahmen durchführen, die die Qualität der Erstausbildung verbessern und sie an die hohe fachliche Spezialisierung von Betrieben anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Beratungen durchführen, die die Weiterbildungsbereitschaft und Qualifizierungsaktivitäten von Beschäftigten erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Beratungs- und Betreuungsangebote schaffen wollen, um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Projekte planen, die arbeitslosen und wenig qualifizierten Menschen eine Ausbildung zur Fachkraft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Ausbildungsplätze für Menschen zur Verfügung stellen, deren Berufsausbildung aus verschiedenen Gründen unterbrochen oder erschwert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige im Bereich Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als privater beruflicher Schulträger auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen/sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe freiwillig verzichten oder Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter Ihre berufliche Ausbildung (Weiterbildung) an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben oder Sie sich zur Pflegepädagogin und zum Pflegepädagogen nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf frühzeitig in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.