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Der Fördergeber unterstützt Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu einem Innovationsfeld im Rheinischen Revier.
Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde aus wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
Details zum Programm
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
vom: 17.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 19.03.2026 B3
Weblink zur Bekanntmachung
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2.2.2024, B5.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An Ihrem Verbundprojekt müssen mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Partnerin oder ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) beteiligt sein.
- Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner sind grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) angesiedelt.
- Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier.
- Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
