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Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung Ihres Eigenheims oder Mehrfamilienhauses mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle,
- den verpflichtenden hydraulischen Abgleich,
- den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe,
- Backsteinfassaden sowie
- zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Bauteile und Bauteilgruppen.
Für umfangreiche energetische Modernisierungsvorhaben wird zusätzlich
- ein Modernisierungsbonus Basis von 20 Prozent bei 3 Maßnahmen und
- ein Modernisierungsbonus Plus von 30 Prozent bei mindestens 4 Maßnahmen gewährt.
Details zum Programm
Wärmeschutz im Gebäudebestand
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung als Bauteilförderung
Gültig ab: 01.02.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen lassen und eine Baubegleitung einbinden.
- Sie müssen die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen lassen.
- Bei der Bauausführung müssen Sie umweltfreundliche Materialien bevorzugen.
- Mit der Maßnahme dürfen Sie nicht vor der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle beginnen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
