Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)
vom: 16.05.2024
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 22 vom 05.06.2024
Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens 31. Mai des Jahres einreichen, bevor Ihr Projekt im nächsten Jahresförderprogramm berücksichtigt werden soll.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
